Filmland BW - Baden Württemberg
INFO

Finanzierung

Fördermittel der MFG Filmförderung werden hier ebenso wie europäische Förderprogramme für den Filmbereich kurz erläutert. Neben diesen filmspezifischen Angeboten finden aber ebenfalls allgemeine Finanzierungsmöglichkeiten, die auch von der Filmbranche genutzt werden können, Berücksichtigung.

Fördermaßnahmen der MFG Filmförderung Baden-Württemberg

Die MFG Filmförderung versteht sich als Beratungszentrum für die Film- und Kinolandschaft des Landes. Gefördert werden kulturell herausragende Filmproduktionen für Kino und Fernsehen. Das Förderspektrum setzt beim Drehbuch an und reicht über die Bereiche Produktionsvorbereitung, Produktion und Postproduktion bis zum Filmverleih und einer zielgerichteten Kinoförderung.

Drehbuchförderung
Im Bereich Drehbuchförderung können Autoren sowie Produzenten mit Drehbuchautoren einen Antrag auf Förderung eines Drehbuchs für einen fiktionalen Stoff stellen. Um den unterschiedlichen Voraussetzungen der Antragsteller gerecht zu werden, erfolgt eine Einteilung in folgende vier Fördermodelle: a) Neueinsteiger; b) Absolventen einer Filmhochschule oder Autodidakten mit vertiefter Weiterbildung; c) erfahrene Drehbuchautoren und d) Produzenten mit Drehbuchautoren. Informationen zur Antragstellung sowie Richtlinien, Antragsformulare und Einreichtermine können im Internet abgerufen werden.

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Bereich: MFG: Wir über uns/Vergabeordnung/Anträge


Produktionsförderung und Förderung für Produktionsvorbereitung
Die MFG Filmförderung fördert die Produktionsvorbereitung und die Produktion von Spiel- und Dokumentarfilme. Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen. Informationen zu den aktuellen Einreichtermine, sowie Richtlinien, Antragsunterlagen und die dazu gehörenden Merkblätter können per Internet abgerufen werden.

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Bereich: MFG: Wir über uns/Vergabeordnung/Anträge


Verleih- und Vertriebsförderung
Im Bereich Verleih können Verleihfirmen einen Antrag auf Verleihförderung stellen – ebenso haben Weltvertriebsfirmen die Möglichkeit, eine Vertriebsförderung zu erhalten. Informationen zu den aktuellen Einreichtermine, sowie Richtlinien, Antragsunterlagen und die dazu gehörenden Merkblätter können per Internet abgerufen werden.

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Bereich: MFG: Wir über uns/Vergabeordnung/Anträge


Postproduktionsförderung
Die Bedingungen zur Förderung der Postproduktion für Kino- und Festivalpräsentationen finden sich in der Vergabeordnung (Richtlinien) der MFG. Anträge können ganzjärhig eingereicht werden. Weitere Informationen unter

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Bereich: MFG: Wir über uns/Vergabeordnung/Anträge





MEDIA Plus ein Förderprogramm der Europäischen Kommission

MEDIA Plus ist ein Programm der Europäischen Kommission. Es fördert unabhängige europäische Produzenten, Vertriebe/Verleihe, Veranstalter von Ausbildungsinitiativen, Promotion-Aktionen (Märkte, Fachtreffen), Festivals und Pilotprojekte (Budget: 400 Mio. Euro). Die MEDIA-Antenne Straßburg ist für baden-württembergische Filmschaffende die Anlaufstelle für die Förderungen des MEDIA-Programms.

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Projektentwicklung
MEDIA unterstützt die Entwicklung von Fiktionen, Dokumentarfilmen, Animationsfilmen und Multimedia-Projekten. Diese Beihilfen werden für Projekte vergeben - wobei es sich um Einzelprojekte oder um Projektpakte ("Slate funding") handeln kann - und müssen in die Entwicklung einer oder mehrerer neuer Produktionen reinvestiert werden.

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Vertrieb/Ausstrahlung
Im Bereich Vertrieb/Verleih werden neben den automatischen und selektiven Förderungen auch Weltvertriebsförderungen vergeben. Diese Zuschüsse müssen von den Weltvertrieben in Minimumgarantien oder in die Kosten für die Kommerzialisierung und Promotion neuer europäischer Filme reinvestiert werden.

Die Förderung der TV-Ausstrahlung richtet sich an europäische Produzenten, an deren Projekt mindestens zwei europäische Sender aus verschiedenen Sprachräumen beteiligt sind. Diese Finanzierung wird in Form einer nicht rückzahlbaren Subvention vergeben. Der Antrag muss vor Beginn der Dreharbeiten gestellt werden.

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Kino-Netzwerke
Über das Kino-Netzwerk Europa Cinemas unterstützt MEDIA Filmtheater, die sich für die Verbreitung europäischer Filme einsetzen.

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Aus- und Fortbildung
MEDIA Training unterstützt Aus- und Fortbildungseinrichtungen, deren Angebote eindeutig auf den europäischen Markt abzielen. Mit dieser Förderung sollen der Ausbildungsstand in den Bereichen neue Technologien, Management und Drehbuch verbessert und die Schaffung von Vernetzungen und Zusammenschlüssen von Ausbildungseinrichtungen unterstützt werden.

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Festivals
MEDIA unterstützt Festivals (Film und audiovisuelle Programme unter Einsatz neuer Technologien) sowie Kooperationen und Vernetzungen von Veranstaltungen, deren Ziel die Förderung des europäischen Filmschaffens und seiner Verbreitung in ganz Europa ist.

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Promotion
Diese Finanzierungen richten sich an europäische Einrichtungen und Veranstalter und haben die Unterstützung von Promotion-Aktionen, den verbesserten Zugang zu den Fachmärkten sowie allgemein die Verbreitung europäischer Werke zum Ziel.

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i2i Audiovisual
Diese Förderung will den Produktionsunternehmen des Film- und av-Sektors den Zugang zu den Finanzierungen von Banken und Geldinstituten erleichtern. Sie übernimmt einen Teil der Garantie- bzw. Risiko- und Finanzierungskosten.

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Pilotprojekte
MEDIA Plus unterstützt die Entwicklung von Pilotprojekten, insbesondere die Digitalisierung von av-Werken und Vertriebswegen (digitales Kino oder alternative Vertriebsangebote), den Online-Zugang sowie den Austausch von Informationen und europäischen Werken.

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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung der L-Bank

Das Förderprogramm richtet sich an Existenzgründer, junge Unternehmen und an etablierte Unternehmen. Existenzgründer und junge Unternehmen erhalten Förderkredite zu besonders günstige Konditionen. Finanziert werden Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Geschäftsausstattung, Warenlager und Betriebsmittelbedarf. Mit Kreditlaufzeiten von zehn Jahren und mehr ist das Programm auf die Finanzierung langlebiger Wirtschaftsgüter ausgerichtet.

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Liquiditätshilfeprogramm der L-Bank

Dieses Förderprogramm ist für Kreditfinanzierungen gut geeignet, die sich in einem Zeitraum von vier bis zehn Jahren bewegen und flexibel gestaltet werden müssen. Finanziert werden Betriebsmittel, Kontokorrent-Umschuldungen, Konsolidierungen, kurz- und mittelfristige Investitionen und Betriebsübernahmen.

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Bürgschaftsprogramm der L-Bank

Dieses Förderprogramm unterstützt die Hausbanken bei der Kreditfinanzierung. Die Hausbank kann hier eine Bürgschaft beantragen, wenn die Sicherheiten des Unternehmens für eine bankübliche Besicherung ihrer Kredite nicht ausreichen. Die L-Bank verbürgt in der Regel 50 Prozent des Finanzierungsrisikos der Hausbank. In Baden-Württemberg werden Bürgschaften, je nach Höhe des verbürgten Kredits, von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und der L-Bank vergeben. Die L-Bank ist für Bürgschaften ab einer Million Euro zuständig.

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Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbank

Bürgschaftsprogramme / Förderfähige Kosten:
Gefördert werden alle betriebswirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhaben von Existenzgründern und etablierten Unternehmen sowie Investitionen bei Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Finanzierung von Betriebsmitteln sowie Avale und Avalrahmen für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen.

Verwendungszweck: Verbürgt werden können Darlehen der Hausbank, öffentlich geförderte Programmkredite, Kontokorrentkreditrahmen, Avale und Avalkreditrahmen sowie Leasingfinanzierungen.

Fördervoraussetzungen: Entscheidend ist der zu erwartende betriebswirtschaftliche Erfolg des zu finanzierenden Vorhabens. Darüber hinaus sind -soweit möglicht - Sicherheiten zu stellen (i.d.R. Sekundärsicherheiten, die alleine nicht ausreichen würden).

Art und Höhe der Förderung: Die Bürgschaften werden bis zu 1 Mio. EUR und bis zu max. 80 % des Kreditbetrages übernommen. Die Laufzeit wird dem Vorhaben angepasst und kann bis zu 15 Jahren betragen, bei der Finanzierung baulicher Investitionen bis zu 23 Jahre.

Konditionen: Für die Bearbeitung ist eine einmalige Gebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 % aus der genehmigten Bürgschaft zu bezahlen. Nach Übernahme ist eine Bürgschaftsprovision in Höhe von i.d.R. 0,8 % p.a. aus dem jeweils verbleibenden Kreditbetrag zu entrichten.

Antragstellung: Anträge werden über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank gestellt. Für Bürgschaften über 1 Mio. EUR ist die L-Bank zuständig.

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Beteiligungsangebote der MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft

Investitionsstrategie
Die MBG deckt mit ihren Beteiligungsangeboten alle möglichen Finanzierungsvorhaben ab. Auch Unternehmen / Gründungsprojekte aus der Filmbranche können unterstützt werden. Die MBG refinanziert sich in der Regel über das Bundesförderinstitut KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die ein spezielles Refinanzierungsprogramm für Beteiligungsgesellschaften bietet, weshalb oft die Refinanzierungsbedingungen der KfW für die jeweiligen MBG-Beteiligungsprogramme Anwendung finden.

Beteiligungsprogramme / Bevorzugte Finanzierungsphasen

Existenzgründung / -festigung (innerhalb von 3 Jahren)
Im Rahmen der Existenzgründung lassen sich sämtliche mit der Gründung zusammenhängenden Kosten mit einer stillen Beteiligungen ab 50.000,-- EUR bis 250.000,-- EUR finanzieren.

Unternehmensnachfolge
Finanzierung von Share- und Asset-Deals mit Beteiligungskapital im Volumen von 50.000,-- EUR bis 750.000,-- EUR

Technologie / Innovation (für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung)
FuE-Aufwendungen sowie Kosten der Markterschließung können mit Beteiligungen aus dem Risikokapitalfonds von 100.000,-- EUR bis 500.000,-- EUR (im Einzelfall darüber) mitfinanziert werden.

Expansion / Unternehmenssicherung
Investitions- und sonstige Vorhaben etablierter Unternehmen können mit stillen Beteiligungen von 100.000,-- EUR bis 1 Mio. EUR begleitet werden. Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital der Firma.

Innovation
Umsetzung von Innovationsprojekten etablierter Unternehmen. Beteiligungen von 100.000,-- EUR bis 1 Mio. €. Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital der Firma.

Kooperation mit Hausbanken
Mit dem MBG-Beteiligungsprogramm der Sparkassen in Baden-Württemberg und dem MBG-Beteiligungsprogramm der Volksbanken Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg können in einer bundesweit einzigartigen Kooperation mit der jeweiligen ortsansässigen Hausbank zudem Beteiligungen sogar bis 2,5 Millionen € eingegangen werden.

Pfeilgrafik mit externem Link zum Angebot der MBG http://www.mbg.de

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